Schulfremdenprüfung für Erzieher*innen an der Augusta-Bender-Schule Mosbach
Hinweis: Die Schule nimmt ausschließlich die Prüfungen ab, Fragen zur Vorbereitung stellen Sie bitte an Verantwortlichen der entsprechenden Vorbereitungskurse.
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit,
- Geburtsurkunde und Lichtbild,
- Nachweise und Zeugnisse über die Erfüllung der Voraussetzungen, welche beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu erfragen sind. (Schulische Zeugnisse müssen über beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen nachgewiesen werden!).
- Immer Voraussetzung ist ein Mittlerer Bildungsabschluss („Realschulabschluss“) oder gleichwertiger Bildungsabschluss (die Anerkennung über die Gleichwertigkeit muss schriftlich von der zuletzt besuchten Schule bestätigt worden sein, Antrag ist bei der von Ihnen zuletzt besuchten Schule zu stellen),
- Nachweis eines dreimonatigen einschlägigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Aufsicht einer sozialpädagogischen Fachkraft (mind. 480 Stunden), welches nicht länger als 10 Jahre zurückliegt (s. Vorlage).
- Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bewerberin/der Bewerber bereits an Prüfungen einer Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen hat (s. Vorlage),
- Erklärung darüber, in welchen Handlungsfeldern die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgen sollen (s. Vorlage),
- Erklärung darüber, ob sich die Prüfung auch auf die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife erstrecken soll (s. Vorlage),
- Erklärung darüber, in welcher Einrichtung (maximale Entfernung der Einrichtung i.d.R. 50 km von der ABS Mosbach) die Abnahme der erziehungspraktischen Prüfung erfolgt (s. Vorlage).
Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Prüfung:
- Sie dürfen nicht bereits schon zweimal versucht haben, die Prüfung zum schulischen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik abzulegen (Nachweis über schriftliche Erklärung mit Unterschrift).
- Ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg bzw. Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung an einer Unterrichtseinrichtung, die ihren Sitz in Baden-Württemberg hat.
- Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
- Bei eigenständiger Prüfungsvorbereitung ist eine Literaturliste der verwendeten Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfungen vorzulegen.
Hier finden Sie relevante Formulare zur Schulfremdenprüfung sowie ein Informationsblatt zur Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses:
Erklärungen für die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Erzieher/in
Nachweis der Praxisstunden (SFP)
Erklärung zur Erziehungspraktische Prüfung (SFP)
Informationsblatt zur Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses
Diese Auflistung dient als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Informieren Sie sich ggf. bei den Verantwortlichen der Vorbereitungskurse.
Ansprechpartnerin für die Organisation der Schulfremdenprüfung für Erzieher*innen an der Augusta-Bender- Schule ist StR’in Döme da Silva (doeme@abs-mosbach.info).
- Immer Voraussetzung ist ein Mittlerer Bildungsabschluss („Realschulabschluss“) oder gleichwertiger Bildungsabschluss (die Anerkennung über die Gleichwertigkeit muss schriftlich von der zuletzt besuchten Schule bestätigt worden sein, Antrag ist bei der von Ihnen zuletzt besuchten Schule zu stellen),
- Nachweis eines dreimonatigen einschlägigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Aufsicht einer sozialpädagogischen Fachkraft (mind. 480 Stunden), welches nicht länger als 10 Jahre zurückliegt (s. Vorlage).
Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Prüfung:
- Sie dürfen nicht bereits schon zweimal versucht haben, die Prüfung zum schulischen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik abzulegen (Nachweis über schriftliche Erklärung mit Unterschrift).
- Ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg bzw. Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung an einer Unterrichtseinrichtung, die ihren Sitz in Baden-Württemberg hat.
- Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
- Bei eigenständiger Prüfungsvorbereitung ist eine Literaturliste der verwendeten Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfungen vorzulegen.
Hier finden Sie relevante Formulare zur Schulfremdenprüfung sowie ein Informationsblatt zur Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses:
Erklärungen für die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung Erzieher/in
Nachweis der Praxisstunden (SFP)
Erklärung zur Erziehungspraktische Prüfung (SFP)
Informationsblatt zur Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses
Diese Auflistung dient als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Informieren Sie sich ggf. bei den Verantwortlichen der Vorbereitungskurse.
Ansprechpartnerin für die Organisation der Schulfremdenprüfung für Erzieher*innen an der Augusta-Bender- Schule ist StR’in Döme da Silva (doeme@abs-mosbach.info).