In der generalistische Pflegeausbildung werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt. Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger*in. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“.
„Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ nach erfolgreich abgelegten Abschlussprüfungen (schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil),
Spezialisierung: Altenpfleger/in möglich
Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an der Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung (TpA) ab. Das ist das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.
Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert (Zulassungsnummer 515305).
Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich. Der Bildungsgutschein ist vor dem Antritt der Ausbildung zu beantragen!
Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss plus
a) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
b) eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
oder erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.
Zu stellen ab Januar eines jeden Jahres unter Vorlage
Die Anmeldung sollte bis Ende März erfolgen.
(Stand: Oktober 2023)