Das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife ist eine einjährige Vollzeitschule. Mit bestandener Abschlussprüfung wird das Zeugnis der Fachhochschulreife erworben, die bundesweit anerkannt wird.
Aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder dem erfolgreichen Abschluss des einjährigen dualen Berufskollegs (1BKST), erwerben die Schüler*innen eine vertiefte Allgemeinbildung sowie fachtheoretische Kenntnisse im Schwerpunktbereich, die sie zum Studium an einer Fachhochschule befähigen.
Pflichtfächer 1BKFHB:
Religionslehre, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Deutsch, Englisch, Mathematik, Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Pädagogik / Psychologie, Biologie und Gesundheitslehre
Wahlfächer:
Nach Möglichkeiten der Schule
Die reguläre Abschlussprüfung am Berufskolleg umfasst eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie mit Gesundheitslehre und eine mündliche Prüfung, die sich auf alle maßgebenden Fächer erstrecken kann
Das am Berufskolleg erworbene Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an jeder Fachhochschule der Bundesrepublik und an einer Dualen Hochschule nach einer Aufnahmeprüfung.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses:
- Realschulabschluss oder
- mittlerer Bildungsabschluss einer Gemeinschaftsschule oder
- Fachschulreife oder
- Versetzung nach Klasse 10 oder 11 (G8) oder mit der Versetzung nach Klasse 11 (G9) eines Gymnasiums oder
- ein gleichwertiger Bildungsstand
und
2. eine abgeschlossene, mindestens zweijährige für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene berufsbezogene Schwerpunktfach einschlägige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
oder
eine schulische Berufsausbildung (z. B. an einer Berufsfachschule)
oder
eine Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
oder
eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung
oder
Besuch des Berufskollegs Sozial in Teilzeit (1BKST) (D, M, E, Bio, Ø 3,0)
Ab Februar eines jeden Jahres unter Vorlage
Den Aufnahmeantrag können Sie von unserer Internetseite herunterladen.
1. März eines jeden Jahres. (Stand Oktober 2023)