Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen an Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, insbesondere als Erzieherin/er an Kindergärten im Sinne des Gesetzes zur Ausbildung der Fachkräfte, wahrzunehmen.
Das Berufsziel Erzieher*in wird in einem dreistufigen (= 4-jährigen) Ausbildungsgang erreicht:
1. Der Mittlere Bildungsabschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss oder Versetzung in Jahrgangsstufe 10 (G8) oder 11 (G9) eines Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand).
2. Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder
3. ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Kinderpflegerin/Kinderpfleger
4. der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (BKSP-VO § 11).
Falls noch Plätze frei sind, werden auch Bewerber/-innen aufgenommen, die erweiterte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Z. B. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft und
die Fachhochschulreife (z.B. BKFHB), die Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveaus B2) nachzuweisen.
Weitere Aufnahmevoraussetzungen finden Sie unter www.augusta-bender-schule.de
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
Aufnahmeantrag
Den Aufnahmeantrag für das Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP) und das Formular zum Nachweis einer Praxisstelle können Sie von unserer Homepage herunterladen.
Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus:
Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs berechtigt für den Übergang in ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr).
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte/r Erzieher*in” (Bachelor Professional in Sozialwesen) erworben und die Hochschulberechtigung erteilt.
Anmeldung möglichst bis 1. März eines jeden Jahres
Stand: Oktober 2023