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Augusta-Bender-Schule Mosbach

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Merkmale und Ziele

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen an Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, insbesondere als Erzieherin/er an Kindergärten im Sinne des Gesetzes zur Ausbildung der Fachkräfte, wahrzunehmen.

Das Berufsziel Erzieher*in wird in einem dreistufigen (= 4-jährigen) Ausbildungsgang erreicht:

  • Berufskolleg für Sozialpädagogik 1BKSP (1 Jahr)
  • Fachschule für Sozialpädagogik 2BKSP (2 Jahre) mit der Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben (Unterricht im Schulzentrum Schillerstraße Mosbach).
  • Berufspraktikum BPBKSP (1 Jahr = Anerkennungsjahr)

Aufnahmevoraussetzung

1. Der Mittlere Bildungsabschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss oder Versetzung in Jahrgangsstufe 10 (G8) oder 11 (G9) eines Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand).
2. Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder
3. ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Kinderpflegerin/Kinderpfleger
4. der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (BKSP-VO § 11).

Falls noch Plätze frei sind, werden auch Bewerber/-innen aufgenommen, die erweiterte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Z. B. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft und
die Fachhochschulreife (z.B. BKFHB), die Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveaus B2) nachzuweisen.

Weitere Aufnahmevoraussetzungen finden Sie unter www.augusta-bender-schule.de

Anmeldung und Aufnahmeantrag

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • Ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg mit aufgeklebtem Lichtbild, Nachweis einer Praxisstelle im Umkreis (ca. 30 km),
  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (mit denen die Aufnahmebedingungen erfüllt werden), Kopien aller weiteren Zeugnisse/Bescheinigungen
  • Die Anmeldung sollte möglichst bis 1. März erfolgen. Sie können sich ab September des Jahres vor Ausbildungsbeginn anmelden.

Aufnahmeantrag
Den Aufnahmeantrag für das Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP) und das Formular zum Nachweis einer Praxisstelle können Sie von unserer Homepage herunterladen.

Fördermöglichkeiten

  • Für Umschüler*innen mit Bildungsgutscheinen durch die Agentur für Arbeit. Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert (Zulassungsnummer 515305).
  • Aufstiegs- BAföG

Abschlussprüfung

Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus:

  • der schriftlichen und mündlichen Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung
  • sowie dem Kolloquium zum Abschluss des Berufspraktikums.

Abschluss / Zugangsberechtigung

Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs berechtigt für den Übergang in ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr).


Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte/r Erzieher*in” (Bachelor Professional in Sozialwesen) erworben und die Hochschulberechtigung erteilt.

Anmeldeschluss

Anmeldung möglichst bis 1. März eines jeden Jahres

Stand: Oktober 2023