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Augusta-Bender-Schule Mosbach

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Merkmale und Ziele

Eine solide Grundbildung ist Voraussetzung, um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führen zu können.

Die angebotene Zusatzqualifikation richtet sich an Interessierte, die zusätzlich zum Hauptberuf die landwirtschaftliche Ausbildung durchlaufen bzw. ihr landwirtschaftliches Wissen vertiefen möchten.

Das Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der beruflichen Prüfung zum Landwirt als Zweitberuf.

Die Weiterbildung dauert zwei Jahre und findet berufsbegleitend statt.

Unterrichtstafel

Der Unterricht findet als Abendunterricht zweimal mit je 5 Stunden in der Woche in den Wintermonaten statt
Der Unterrichtsumfang beträgt ca. 400 Stunden. Auf ein Unterrichtsjahr ergeben sich folgende Stundenverteilungen.

Pflichtbereich 1. Jahr 2. Jahr
Fächer:
Allgemeinbildender Bereich:
Wirtschaftskunde 1 1
Fachlicher Bereich:
Pflanzenproduktion 1,5 1,5
Tierproduktion 1,5 1,5
Praktische Fachkunde 1 1

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird im zweiten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in einer betrieblichen Prüfung (praktisch und mündlich) und in einer schriftlichen Prüfung an der Schule ermittelt werden.

Anmeldung und Aufnahmeantrag

Die Berufsfachschule zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Nebenerwerbslandwirt*in“ richtet sich primär an alle Interessierten mit einem abgeschlossenen, anerkannten Berufsabschluss außerhalb der Landwirtschaft. Personen mit Interesse an landwirtschaftlichen Fragen sind ebenfalls willkommen.

Den Aufnahmeantrag können Sie von unserer Internetseite herunterladen.

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • eine beglaubigte Fotokopie oder Abschrift der abgeschlossenen Berufsausbildung
  • ein lückenloser Lebenslaufs in tabellarischer Form

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung zum Erwerb des Berufsabschlusses „Landwirt*in“ sind dem Regierungspräsidium Karlsruhe evtl. auf Nachfrage gesonderte Nachweise zu übergeben.

Anmeldeschluss

Nach Möglichkeit bis zum 1. März eines jeden Jahres.

  • Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
  • Geringfügige Kosten entstehen für außerschulische Ausbildungseinheiten.
  • Eine Ausbildungsvergütung wird nicht bezahlt.

Stand: Oktober 2023