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Augusta-Bender-Schule Mosbach

Info

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Merkmale und Ziele

Die Teilzeitausbildung zum/zur Erzieher*in ermöglicht Frauen und Männern, eine Berufsausbildung mit Familienarbeit oder Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Die Ausbildung befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wahrzunehmen. In der Ausbildung werden die fachlichen Grundlagen für den Beruf eines/einer Erzieher*in vermittelt und die Entwicklung von Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Teilnehmer*innen gefördert. Die schulische Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt jeweils im September, sie endet im Juli.
Während der Ausbildung arbeiten die Teilnehmer*innen mindestens einen halben Tag pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter fachlicher Anleitung.
Der schulischen Ausbildung folgt ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungs-jahr). Dabei können einschlägige Tätigkeiten vor oder während der schulischen Ausbildung evtl. bis zu 6 Monaten angerechnet werden.
Die Berufsausbildung kann im günstigsten Fall nach 3,5 Jahren zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher*in“ abgeschlossen sein.
Der Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung wird ermöglicht (Unterricht im Schulzentrum Schillerstraße Mosbach).

Anmeldung

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg mit aufgeklebtem Lichtbild,
  • Nachweis einer Praxisstelle im Umkreis (ca. 30 km),
  • beglaubigte Kopien der Zeugnisse (mit denen die Aufnahmebedingungen erfüllt werden), Kopien aller weiteren Zeugnisse/Bescheinigungen

Die Anmeldung sollte möglichst bis 1. März erfolgen. Sie können sich ab September des Jahres vor Ausbildungsbeginn anmelden.

Den Aufnahmeantrag (BKSPT) können Sie von unserer Homepage downloaden.

Aufnahmevoraussetzungen

1. Der Mittlere Bildungsabschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss oder Versetzung in Jahrgangsstufe 10 (G8) 0der 11 (G9) eines Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand).
2. Erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger*in.
3. Der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Falls noch Plätze frei sind, werden auch Bewerber*innen aufgenommen, wenn sie die Voraussetzungen 1. und 3. erfüllen und
1. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft und
2. die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
3. eine mindestens zweijährige, kontinuierliche Tätigkeit als zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern oder
4. die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren oder
5. eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in diesem Fall entfällt das sechswöchige Praktikum) nachweisen.

Weitere Aufnahmevoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.augusta-bender-schule.de

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) nachzuweisen.

Abschlussprüfung

Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung sowie dem Kolloquium zum Abschluss des Berufspraktikums.
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte/r Erzieher*in” (Bachelor Professional in Sozialwesen) erworben und die Hochschulberechtigung erteilt.

Ausbildungskosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Materialkosten sind selbst zu tragen.

Fördermöglichkeiten

  • Für Umschüler*innen mit Bildungsgutscheinen durch die Agentur für Arbeit. Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert (Zulassungsnummer 515305).
  • Für Tagesmütter über den Europäischen Sozialfonds (ESF)
  • Bei abgeschlossener, für die Ausbildung an der Fachschule förderlicher Berufsausbildung, evtl. nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Stand: Oktober 2023