Die praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Es ist insgesamt eine Dauer von 23 Monaten für den Bildungsgang vorgesehen:
Im Rahmen der Qualifizierung werden praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht. Die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung liegt bei der ausbildenden Schule.
Die Praxisanleitung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft, die zudem über eine nach abgeschlossener Ausbildung erworbene (in der Regel mindestens zweijährige) einschlägige Berufserfahrung verfügt. Ausnahmsweise kann die fachliche Anleitung und Ausbildung mit Zustimmung der Schule auch einer anderen geeigneten Fachkraft übertragen werden.
Während der gesamten Dauer der Qualifizierung werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in der Praxis durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) betreut.
Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen.
Den Aufnahmeantrag für den Direkteinstieg Kita (2 BFSAID) können Sie von unserer Homepage herunterladen.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
der Anmeldebogen, ein Bewerbungsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses sowie 3 Ausfertigungen des Ausbildungsvertrags mit einer Einrichtung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) sind:
Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder einer Übersetzerin vorzulegen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen.
Wer bereits eine Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz in Vollzeitform oder praxisintegriert oder eine Berufsfachschule für Kinderpflege erfolgreich abgeschlossen hat oder verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht in eine zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) aufgenommen werden.
Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erteilt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulfremdenprüfung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte/r Erzieher*in” (Bachelor Professional in Sozialwesen) erworben und die Hochschulberechtigung erteilt.
Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Es besteht daher die Fördermöglichkeit über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit.
Stand: Oktober 2023