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Augusta-Bender-Schule Mosbach

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Merkmale und Ziele

Die praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Es ist insgesamt eine Dauer von 23 Monaten für den Bildungsgang vorgesehen:

  • Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr (= Teilqualifikation 1 / TQ1) 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage). Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) “Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer” erworben.

  • Im zweiten Jahr (= TQ2) sind 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage) vorgesehen. Nach elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).

  • Die praktische Tätigkeit erfolgt in einer sozialpädagogischen Einrichtung, für die eine Betriebserlaubnis vorliegt (z. B. in einer Kindertageseinrichtung) und die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin und einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht. Sie umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, im zweiten Jahr drei Tage.

  • Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher)
    Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem dritten Tag Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.

Im Rahmen der Qualifizierung werden praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht. Die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung liegt bei der ausbildenden Schule.
Die Praxisanleitung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft, die zudem über eine nach abgeschlossener Ausbildung erworbene (in der Regel mindestens zweijährige) einschlägige Berufserfahrung verfügt. Ausnahmsweise kann die fachliche Anleitung und Ausbildung mit Zustimmung der Schule auch einer anderen geeigneten Fachkraft übertragen werden.
Während der gesamten Dauer der Qualifizierung werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in der Praxis durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) betreut.
Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen.

Anmeldung und Aufnahmeantrag

Den Aufnahmeantrag für den Direkteinstieg Kita (2 BFSAID) können Sie von unserer Homepage herunterladen.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
der Anmeldebogen, ein Bewerbungsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses sowie 3 Ausfertigungen des Ausbildungsvertrags mit einer Einrichtung.

Aufnahmevoraussetzung

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) sind:

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres sowie
  • der Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss sowie
  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der zweijährigen Berufsfachschule sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).

Bei ausländischen Qualifikationen ist der Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses in Form von amtlich beglaubigten Kopien der originalsprachlichen Dokumente sowie Kopien der Übersetzungen eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder einer Übersetzerin vorzulegen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen.

Wer bereits eine Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz in Vollzeitform oder praxisintegriert oder eine Berufsfachschule für Kinderpflege erfolgreich abgeschlossen hat oder verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht in eine zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) aufgenommen werden.

Abschlussprüfung

Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erteilt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Schulfremdenprüfung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte/r Erzieher*in” (Bachelor Professional in Sozialwesen) erworben und die Hochschulberechtigung erteilt.

Fördermöglichkeiten

Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Es besteht daher die Fördermöglichkeit über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit.

Stand: Oktober 2023