Ausbildungsdauer: 24 Monate
Schultage: 1,5 bis 2 Tage pro Woche
Gesamtstundenzahl: 960 Std. bis 1120 Std. Schule und 400 Std. Praxis
Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit (FPLT)
Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten. Dabei sind die pflegerischen Arbeitsabläufe mit den Methoden der Qualitätssicherung zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren.
Schwerpunkt Gerontopsychiatrie (FPGT)
Die erfolgreiche Teilnahme befähigt, pflegerische Aufgaben bei der Versorgung psychisch veränderter älterer Menschen zielgerichtet zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu kontrollieren. Dabei werden auch qualitätssichernde Methoden angewendet.
In beiden Schwerpunkten werden 300 Stunden im Fach „Arbeits- und Berufspädagogik“ besucht. Mit erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung im Fach „Arbeits- und Berufspädagogik“ wird die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen erworben.
Bei Nachweis einer nach einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben bereits erlangten berufspädagogischen Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen kann man zu Beginn der Ausbildung auf Antrag und nach erfolgter Beratung durch die Schule vom Unterricht im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik freigestellt werden.
Pro Jahr wird ein Schulgeld von 220 € erhoben, das als Weiterbildungskosten steuerlich absetzbar ist.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Schwerpunktes besteht die Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr des jeweils anderen Schwerpunkts – „Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“ bzw. „Gerontopsychiatrie“ – einzusteigen und somit in drei Jahren zwei professionelle, berufliche Abschlüsse zu erwerben.
Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Heilerziehungspfleger*in.
2. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren. Diese Zeit kann bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden.
3. Eine im Einvernehmen mit der Schule festgelegte Einrichtung zur Ableistung der ausbildungsbezogenen Praxis von 400 Std. (z. B. eine Einrichtung der stationären oder ambulanten Pflege, eine geriatrische Fachklinik, eine Rehabilitationsklinik, eine gerontopsychiatrische Einheit in einer Alten- oder Behindertenhilfeeinrichtung).
4. Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen über deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B2 verfügen.
Zu stellen ab Februar eines jeden Jahres mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
Die Anmeldung sollte bis 1. März erfolgen.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“ oder „Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie“ erworben wird.
Die Abschlussprüfung besteht bei beiden Schwerpunkten aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie einer Facharbeit.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolvent*innen ein Zertifikat über die Berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen (Praxisanleiter*in).
Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert (Zulassungsnummer 515305).
Stand: Oktober 2023