Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Sie beinhaltet 21 Stunden Unterricht pro Woche im ersten Jahr. 15 Stunden Unterricht pro Woche finden im zweiten Jahr statt.
1600 Stunden praktische Ausbildung sind in einer stationären (mindestens 100 Stunden davon in einer ambulanten) Einrichtung oder in einer ambulanten (mindestens 100 Stunden davon in einer stationären) Einrichtung der Altenpflege abzuleisten.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.
Auszubildende lernen, alte Menschen personen- und situationsbezogen zu pflegen. Sie unterstützen alte Menschen bei der Lebensgestaltung. Sie erhalten medizinisches, pflegerisches, physiologisches und soziales Wissen. Sie eignen sich Rechtskenntnisse an. Sie entwickeln ein berufliches Selbstverständnis.
Das Lernen wird gefördert durch:
- individuelle Förderung
- Lernberatung der Klassenlehrerin
- Methoden des selbst-organisierten Lernens
- Methoden de Lions Quest "Erwachsen handeln"
- Angebote der Beratungslehrerin
- Angebote der Schulsozialarbeiterinnen
1) Kennenlernen des Praxisfeldes
2) Qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen
3) Übernahme von Teilaufgaben in allen Bereichen, dem Ausbildungsgrad entsprechend, unter Anleitung
Bei entsprechend gutem Ausbildungsabschluss kann der Hauptschulabschluss zuerkannt werden.
Der Berufsabschluss als Altenpflegehelfer*in ermöglicht die Aufnahme in das erste oder zweite Ausbildungsjahr der Berufsfachschule für Pflege.
Mit der Versetzung ins dritte Jahr der Berufsfachschule für Pflege kann bei entsprechenden Noten der mittlere Bildungsabschluss anerkannt werden.
In tarifgebundenen Einrichtungen bei ca. 1170 € brutto.
Die Abschlussprüfung besteht aus:
- einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in verschiedenen Lernbereichen
- einer praktischen Prüfung im pflegerischen und aktivierenden Bereich in der Praxisstelle
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann auf Antrag die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in" erteilt werden.
Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1) Hauptschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungstand oder Gleichwertigkeitsfeststellung
2) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
3) Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 (TELL- oder ähnliches Zertifikat)
4) Nachweis einer Praxisstelle
5) Nachweis über einen Kurs in "Erste Hilfe" (nicht Sofortmaßnahmen) Dieser Kurs kann auch durch die Praxisstelle oder Schule bei entsprechenden Bedarf organisiert werden.
6) Aufenthaltserlaubnis
Der Aufnahmeantrag für die Berufsfachschule für Altenpflege (2BFAHM) erhalten Sie auf der Homepage und im Sekretariat der Augusta-Bender-Schule.
Die Anmeldung sollte bis zum 1. März erfolgen.
Stand: Oktober 2023