Die Ausbildung dauert ein Jahr und beginnt mit einer Probezeit von vier Monaten. Sie beinhaltet 720 Stunden Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und mindestens 850 Stunden praktische Ausbildung in einer stationären (750 Std. stationär, mind. 100 Std. ambulant) oder ambulanten (750 Std. ambulant, mind. 100 Std. stationär) Einrichtung der Altenhilfe.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung.
Auszubildende lernen, alte Menschen personen- und situationsbezogen zu pflegen und sie bei der Lebensgestaltung zu unterstützen. Sie erhalten medizinisches, pflegerisches, psychologisches, soziales Wissen und eignen sich Rechtskenntnisse an. Sie entwickeln ein berufliches Selbstverständnis.
Inhalte der praktischen Ausbildung:
- Kennenlernen des Praxisfeldes
- Qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen
- Übernahme von Teilaufgaben in allen Bereichen, dem Ausbildungsstand entsprechend, unter Anleitung
Mit Abschluss der Ausbildung zum/r Altenpflegehelfer*in besteht die Möglichkeit, die Pflegeausbildung um ein Jahr zu verkürzen und gleich in das zweite Ausbildungsdrittel der Berufsfachschule für Pflege einzusteigen.
Mit der Versetzung ins dritte Jahr der Berufsfachschule für Altenpflege kann bei entsprechenden Noten der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt werden.
In tarifgebundenen Einrichtungen ca. 1170 € brutto.
Die Abschlussprüfung besteht aus:
- schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in verschiedenen Lernbereichen
- einer praktischen Prüfung im pflegerischen und aktivierenden Bereich in der Praxisstelle
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann auf Antrag die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer*in“ erteilt werden.
Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Hauptschulabschluss, ein gleichwertiger Bildungsstand oder eine positive Eignungsprognose
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens auf Niveau B1 bei anderer Muttersprache)
- Nachweis einer Praxisstelle
- Nachweis über einen Kurs in „Erste Hilfe“. Dieser Kurs kann auch durch die Praxisstelle (oder die Schule) bei entsprechendem Bedarf organisiert werden.
Den Aufnahmeantrag für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1BFAHT) erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Augusta-Bender-Schule.
Die Anmeldung sollte bis Ende März erfolgen.
Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert (Zulassungsnummer 515305). Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich.
Die Beschulung erfolgt in Mosbach oder in der Außenklasse der Augusta-Bender-Schule in Buchen. Bitte beachten Sie, dass die Bildung einer Außenklasse nur bei entsprechender Schülerzahl möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf die Beschulung in Buchen besteht nicht