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Augusta-Bender-Schule Mosbach

Die Schülermitverantwortung (SMV) der Augusta-Bender-Schule

SMV im Schuljahr 2024/2025

Bildname:

Verbindungslehrerin Vanessa Sommer, Valentina 2BFP2, Ricardo BTG E, Victoria EG J2, Angelina 2BKSP1, Verbindungslehrer Tim Freudenreich.

Aufgaben der SMV

Zu den Aufgaben einer Schülermitverwaltung gehört nach § 7 der SMV-Verordnung die Vertretung der Schülerinteressen, die Mitwirkung bei Schulkonferenzen und die Förderung fachlicher, sportlicher, kultureller, sozialer und politischer Interessen

Die Rechte einer Schülermitverwaltung: Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Beschwerderecht, Vermittlungs- und Vertretungsrecht und Befreiung vom Schulunterricht für die Mitarbeit in der SMV. Beraten und unterstützt wird die Schülermitverwaltung durch die Schulleitung (§ 66 Schulgesetz) und die Verbindungslehrer (§ 68 Schulgesetz)

Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört die Bereitstellung von Räumlichkeiten und angemessener Zeit, sowie die Anhörung und Unterstützung der SMV, in der Regel über die Schulsprecher / in

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört:
die Beratung und Unterstützung der SMV, die Sicherstellung der Verbindung zu Lehrern, Schulleitung sowie Eltern und die beratende Teilnahme an SMV-Sitzungen

Die Wahl der Schülersprecherin / des Schülersprechers und der Stellvertreter erfolgt nach § 4 der SMV-Richtlinien
durch alle Klassensprecherinnen / Klassensprecher, also der gesamten SMV, jeweils für ein Schuljahr

Zu den Aufgaben der Schülersprecherin / des Schülersprechers gehört nach § 67 Schulgesetz:
die Einberufung und Leitung aller SMV-Treffen und die Ausführung der vereinbarten Beschlüsse

Die Stellvertreterin / der Stellvertreter unterstützen die Schülersprecherin / den Schülersprecher bei allen anstehenden Aufgaben.

Der Landesschülerbeirat ist das Vertretungsorgan der SMV auf Landesebene.

Satzung der SMV der Augusta-Bender-Schule

Liebe Mitschüler, hier könnt ihr die Satzung der SMV der ABS Mosbach nachlesen:

SMV Satzung